Von Werner Eichhorst
Mit der Schaffung internetbasierter Plattformen wird die Vermittlung von Angebot und Nachfrage nach bestimmten Dienstleistungen deutlich einfacher, schneller, transparenter und gleichzeitig globaler. Plattformen können zwischen Unternehmen, zwischen Unternehmen und selbstständigen Dienstleistern, zwischen Unternehmern und Privaten oder zwischen Privaten vermitteln.
Aktuell werden Plattformen wie der Beförderungsdienst „Uber“ oder Portale für private Nachfrager nach haushaltsnahen Dienstleistungen am stärksten wahrgenommen. Damit entsteht mehr Wettbewerb zwischen Dienstleistern auf Plattformen, gerade auch zwischen verschiedenen Unternehmenstypen wie Firmen mit abhängig Beschäftigten und (Netzwerken von) Selbstständigen. Ein Hauptaugenmerk der gegenwärtigen Diskussion in Deutschland liegt auf einer neuen, potenziell wachsenden Rolle von Werkverträgen mit Unternehmen oder Selbstständigen.
Zergliederung der Wertschöpfung
Soweit betriebliche Teilleistungen ausgelagert werden, verschärft die Plattformökonomie die schon länger zu beobachtende Tendenzen, aus fixen Personalkosten auf betrieblicher Ebene variable Kosten für Dienstleistungen zu machen, also die Frage von „make or buy“ neu zu stellen. Eine solche Ausgliederung ist vor allem für Dienste denkbar, die keine spezifische, langfristig erworbene Expertise benötigen oder betriebliche Kernbelange nicht berühren und in denen Arbeitskräfte leicht verfügbar oder ersetzbar sind. Dies war schon länger Praxis, wird aber nun angesichts der gewachsenen technischen Möglichkeiten transparenter, schneller und globaler möglich.
Dadurch werden die weitere Zergliederung der Wertschöpfung und die Auflösung des Betriebs als fest gefügte Einheit erleichtert. Unternehmen können ihr Kerngeschäft enger definieren und andere Leistungen im Wettbewerb ausschreiben – oder sich auf den Betrieb der Plattform selbst konzentrieren und lediglich zwischen Nachfragern und Anbietern vermitteln.
Die Verlagerung auf Plattformen und damit auf Werkverträge außerhalb etablierter Entlohnungsformen bedeutet in jedem Fall eine stärkere Verbindung zwischen der individuellen Marktmacht einzelner Anbieter und deren Verdienstpotenzial. Hier gibt es hoch spezialisierte Experten auf der einen Seite und Erwerbstätige mit mäßiger oder geringer Entlohnung, die eher Gelegenheitsjobs nachgehen, auf der anderen Seite.
Wettbewerb zwischen Beschäftigungsmodellen
Wichtiger aber noch ist die Frage, wie sich der Wettbewerb im Zeitalter der Plattformökonomie gestalten lässt. Hierbei geht es dann vielmehr um „level playing field“ für die verschiedenen Anbieter und faire Rahmenbedingungen für den Wettbewerb um Aufträge. Einige Plattformen legen Wert auf die Beschränkung ihrer Rolle auf die Vermittlung und lehnen explizit eine Arbeitgeberrolle ab, da sie nach eigener Einschätzung nur Angebot und Nachfrage zusammenführen, aber nicht als Arbeitgeber auftreten. Die Dienstleistungserbringer sind dann (Schein)Selbstständige.
Viele Regulierungen, die an der abhängigen Beschäftigung ansetzen, wie Mindestlöhne oder Sozialversicherung, werden damit potenziell herausgefordert. Die Frage der Selbstständigen-Eigenschaft wird zu einer zentralen Entscheidung für die Anbieter auf Plattformen, da mit ihr entscheidende Kostenvorteile der formalen oder tatsächlichen Selbstständigkeit gegenüber Anbietern mit formal korrekt als abhängig Beschäftigte gemeldetem Personal verbunden sind. Das Problem entsteht gerade dann, wenn rechtliche Grauzonen ausgenutzt werden, also etwa formal Selbstständige wie Arbeitnehmer tätig werden.
Mindestentlohnung auch für Selbstständige?
Eine Herausforderung besteht also darin, den Status als abhängige Beschäftigte, Selbstständige oder Scheinselbstständige verlässlich zu klären. Unabhängig von veränderten oder präziseren Abgrenzungen ergeben sich in der Praxis erhebliche Probleme. Das Problem der Abgrenzung zwischen selbstständigen und abhängigen Tätigkeiten würde sich aber dann deutlich entschärfen, wenn die Statusunterschiede weitgehend beseitigt würden. Dies betrifft die Entlohnung einerseits und die soziale Absicherung andererseits.
Tarifverträge über die Entlohnung sind bei Selbstständigen per se nicht möglich, allerdings könnte man sich durchaus die Etablierung von Mindestpreisen vorstellen, wie dies jüngst bereits in die Diskussion eingebracht worden ist. Dies setzt jedoch voraus, dass sich die bislang nicht organisierten Anbieter von Dienstleistungen als Gruppe organisieren, was wiederum auch im Interesse der etablierten Gewerkschaften liegen dürfte.
Neue Modelle der sozialen Absicherung
Daneben bestehen Wettbewerbsvorteile der Selbstständigkeit, da sie nicht in die Sozialversicherung einbezogen werden. Um die Absicherung der Selbstständigen zu verbessern und die Kostenunterschiede zwischen selbstständigen und abhängigen Tätigkeiten zu vermindern, bietet sich ein genereller Einzug der Selbstständigen in die Sozialversicherung an – gegebenenfalls mit einer Möglichkeit zum Ausstieg („opting out“), wenn eine ausreichende private Absicherung oder eine Absicherung etwa über Berufsverbände oder über die Vermittlungsplattformen selbst vorliegt.
Analog zu den Arbeitgeberbeiträgen bei den abhängig Beschäftigten wäre zu überlegen, ob die Auftraggeber von Selbstständigen oder die Plattformbetreiber selbst zu Beiträgen für die Dienstleister verpflichtet werden. Dies hätte dann auch Konsequenzen für die Preiskalkulation.
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Aktualisierte Fassung eines Beitrags für das Progressive Zentrum.
Der Autor Werner Eichhorst ist am IZA als Direktor Arbeitsmarktpolitik Europa tätig.