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Daniel Hamermesh über seine Rolle als neuer Editor-in-Chief von IZA World of Labor

March 1, 2016 by admin

Heute übernehme ich die Funktion des Editor-in-Chief von IZA World of Labor (WoL). Diese Aufgabe ist für mich eine große Ehre und Ansporn zugleich. Ich habe mich über 50 Jahre der Erforschung von Arbeitsmärkten gewidmet – ein halbes Jahrhundert, in dem die Disziplin der Arbeitsökonomie zunehmend an Bedeutung gewonnen und einen immensen Wissensschatz angehäuft hat.

Dieses Wissen zu strukturieren und auf verständliche Weise frei zugänglich zu machen, ist das Ziel von IZA World of Labor. Die Verknüpfung mit politischen Fragestellungen erhöht den Nutzwert der Informationen für die praktische Anwendung im Politikbetrieb und – mindestens ebenso wichtig – sie mehrt das Hintergrundwissen der Bürger, die letztlich der Politik die Richtung vorgeben.

Jeder WoL-Artikel fasst zunächst im so genannten „elevator pitch“ die Thematik zusammen, stellt Pro und Kontra gegenüber und vermittelt die Kernbotschaft des Autors. Durch dieses einzigartige Format erfasst der Leser bereits auf der ersten Seite die wesentlichen Aspekte des Themas, die Essenz der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie den sinnvollsten Ansatz, sich der Fragestellung zu nähern.

Wen aber meine ich überhaupt mit „Leser“? Die WoL-Artikel sind bewusst so verfasst, dass sie auch ohne wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrund zu verstehen sind und lediglich englische Sprachkenntnisse sowie eine gewisse Grundbildung voraussetzen. Damit heben sie sich von den meist deutlich technischer gehaltenen Beiträgen in den wissenschaftlichen Fachzeitschriften ab. Unsere wichtigsten Zielgruppen sind:

  1. Politische Entscheidungsträger und ihre Mitarbeiter sollten WoL zu jedem Arbeitsmarktthema auf der politischen Agenda konsultieren, um schnell und einfach an die wesentlichen Informationen und Empfehlungen zu gelangen, die zum Verständnis und idealerweise zur Lösung des Problems beitragen.
  2. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und ihre Mitglieder müssen oft kurzfristig und rasch auf Politikvorschläge reagieren. WoL hilft ihnen dabei, weil sie hier ohne große Recherche eine wissenschaftlich fundierte Einschätzung des Themas finden.
  3. Journalisten verbringen viel Zeit damit, „Experten“ als Gesprächspartner zu finden – oder sie greifen auf bewährte Ansprechpartner zurück, die jedoch nicht notwendigerweise zu den führenden Forschern auf dem betreffenden Gebiet zählen. WoL reduziert diesen Suchaufwand, denn die Artikel vermitteln nicht nur eine wissenschaftliche Einschätzung, sondern auch den Kontakt zu den Autoren, die ausgewiesene Experten für die spezifische Fragestellung sind.
  4. Interessierte Bürger und Wähler, die Arbeitsmarktpolitik verstehen und bei wichtigen Themen kompetent mitreden wollen, gelangen über die modernen Kommunikationskanäle immer leichter an Informationen. WoL bietet ihnen den Service, diese Informationen zu strukturieren und in verständlicher Form zugänglich zu machen.

Als neuer Editor-in-Chief möchte ich das thematische Spektrum von WoL noch verfeinern und bestehende Lücken schließen, indem weitere renommierte Autoren angefragt werden, Artikel zu ausgewählten Fragestellungen einzureichen. Wichtig ist mir vor allem, dass die vier genannten Zielgruppen die Bedeutung und den praktischen Nutzwert von IZA World of Labor erkennen.

— Daniel S. Hamermesh
(Editor-in-Chief, IZA World of Labor; Professor, Royal Holloway University of London)

Filed Under: IZA News, Opinion, Videos Tagged With: evidence-based policy advice, IZA World of Labor

Homeoffice bleibt in Deutschland weiterhin die Ausnahme

January 28, 2016 by admin

Mit seinem gestrigen Urteil hat der Bundesfinanzhof die bisherige Regelung bestätigt, dass häusliche Arbeitszimmer nur in eng definierten Fällen steuerlich absetzbar sind. Trotz immer neuer technischer Möglichkeiten und dem allgemein gestiegenen Bedürfnis nach besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist das mobile Arbeiten in Deutschland bislang noch vergleichsweise unterentwickelt.

Der Trend zum Homeoffice geht sogar tendenziell zurück: Nach den aktuellsten Daten des Statistischen Bundesamts haben im Jahr 2014 nur 11% der Erwerbstätigen von 20 bis 64 Jahren regelmäßig oder gelegentlich von zu Hause aus gearbeitet – zehn Jahre zuvor waren es noch rund zwei Prozentpunkte mehr. Verbreitet ist das mobile Arbeiten insbesondere bei Selbstständigen (43%). Dass rund zwei Drittel von ihnen männlich sind, könnte erklären, warum insgesamt mehr Männer (12%) als Frauen (10%) von zu Hause aus arbeiten.

Telearbeit gilt als flexible Lösung, um Arbeit und Familie miteinander zu koordinieren. Doch tatsächlich zeigen die Daten, dass das mobile Arbeiten bei Eltern mit einem Kind nicht häufiger verbreitet ist als bei kinderlosen Erwerbstätigen. Erst mit dem zweiten und dritten Kind nimmt die Quote der Homeoffice-Nutzer um drei bzw. fünf Prozentpunkte zu.

Die obige Grafik lässt bereits erkennen, dass Deutschland beim mobilen Arbeiten deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegt. Eine genauere Aufschlüsselung zeigt, dass die skandinavischen Länder mit einem Anteil von 26 bis 31% der Erwerbstätigen, die zumindest gelegentlich von zu Hause aus arbeiten, weit vorne liegen. Auch in Österreich (22%) ist der Anteil dopppelt so hoch wie in Deutschland, das mit 11% innerhalb der EU auf dem 15. Platz rangiert. Nur in süd- und osteuropäischen Ländern wird noch seltener ein Heimarbeitsplatz genutzt.

Die aktuelle BFH-Entscheidung betrifft insbesondere Erwerbstätige, die nur gelegentlich von zu Hause arbeiten und kein Arbeitszimmer nachweisen können, das nicht auch privat genutzt wird. Dabei ist nach Einschätzung von Experten eine flexible Mischung aus Bürojob und Heimarbeit dem reinen Homeoffice vorzuziehen.

„Nur im Homeoffice zu arbeiten ist für die Arbeitnehmer keine gute Lösung. Da vereinsamen sie. Isolation spielt eine Rolle. Dann geht auch die Produktivität zurück“, erklärte Alexander Spermann, IZA-Direktor Arbeitsmarktpolitik Deutschland, im heute-journal (27. Januar 2016).

Image sources: pixabay, destatis, heute-journal

Filed Under: Opinion, Research

Die Plattformökonomie: Risiko für die soziale Absicherung?

January 18, 2016 by admin

Von Werner Eichhorst

Werner Eichhorst

Mit der Schaffung internetbasierter Plattformen wird die Vermittlung von Angebot und Nachfrage nach bestimmten Dienstleistungen deutlich einfacher, schneller, transparenter und gleichzeitig globaler. Plattformen können zwischen Unternehmen, zwischen Unternehmen und selbstständigen Dienstleistern, zwischen Unternehmern und Privaten oder zwischen Privaten vermitteln.

Aktuell werden Plattformen wie der Beförderungsdienst „Uber“ oder Portale für private Nachfrager nach haushaltsnahen Dienstleistungen am stärksten wahrgenommen. Damit entsteht mehr Wettbewerb zwischen Dienstleistern auf Plattformen, gerade auch zwischen verschiedenen Unternehmenstypen wie Firmen mit abhängig Beschäftigten und (Netzwerken von) Selbstständigen. Ein Hauptaugenmerk der gegenwärtigen Diskussion in Deutschland liegt auf einer neuen, potenziell wachsenden Rolle von Werkverträgen mit Unternehmen oder Selbstständigen.

Zergliederung der Wertschöpfung

Soweit betriebliche Teilleistungen ausgelagert werden, verschärft die Plattformökonomie die schon länger zu beobachtende Tendenzen, aus fixen Personalkosten auf betrieblicher Ebene variable Kosten für Dienstleistungen zu machen, also die Frage von „make or buy“ neu zu stellen. Eine solche Ausgliederung ist vor allem für Dienste denkbar, die keine spezifische, langfristig erworbene Expertise benötigen oder betriebliche Kernbelange nicht berühren und in denen Arbeitskräfte leicht verfügbar oder ersetzbar sind. Dies war schon länger Praxis, wird aber nun angesichts der gewachsenen technischen Möglichkeiten transparenter, schneller und globaler möglich.

Dadurch werden die weitere Zergliederung der Wertschöpfung und die Auflösung des Betriebs als fest gefügte Einheit erleichtert. Unternehmen können ihr Kerngeschäft enger definieren und andere Leistungen im Wettbewerb ausschreiben – oder sich auf den Betrieb der Plattform selbst konzentrieren und lediglich zwischen Nachfragern und Anbietern vermitteln.

Die Verlagerung auf Plattformen und damit auf Werkverträge außerhalb etablierter Entlohnungsformen bedeutet in jedem Fall eine stärkere Verbindung zwischen der individuellen Marktmacht einzelner Anbieter und deren Verdienstpotenzial. Hier gibt es hoch spezialisierte Experten auf der einen Seite und Erwerbstätige mit mäßiger oder geringer Entlohnung, die eher Gelegenheitsjobs nachgehen, auf der anderen Seite.

Wettbewerb zwischen Beschäftigungsmodellen

Wichtiger aber noch ist die Frage, wie sich der Wettbewerb im Zeitalter der Plattformökonomie gestalten lässt. Hierbei geht es dann vielmehr um „level playing field“ für die verschiedenen Anbieter und faire Rahmenbedingungen für den Wettbewerb um Aufträge. Einige Plattformen legen Wert auf die Beschränkung ihrer Rolle auf die Vermittlung und lehnen explizit eine Arbeitgeberrolle ab, da sie nach eigener Einschätzung nur Angebot und Nachfrage zusammenführen, aber nicht als Arbeitgeber auftreten. Die Dienstleistungserbringer sind dann (Schein)Selbstständige.

Viele Regulierungen, die an der abhängigen Beschäftigung ansetzen, wie Mindestlöhne oder Sozialversicherung, werden damit potenziell herausgefordert. Die Frage der Selbstständigen-Eigenschaft wird zu einer zentralen Entscheidung für die Anbieter auf Plattformen, da mit ihr entscheidende Kostenvorteile der formalen oder tatsächlichen Selbstständigkeit gegenüber Anbietern mit formal korrekt als abhängig Beschäftigte gemeldetem Personal verbunden sind. Das Problem entsteht gerade dann, wenn rechtliche Grauzonen ausgenutzt werden, also etwa formal Selbstständige wie Arbeitnehmer tätig werden.

Mindestentlohnung auch für Selbstständige?

Eine Herausforderung besteht also darin, den Status als abhängige Beschäftigte, Selbstständige oder Scheinselbstständige verlässlich zu klären. Unabhängig von veränderten oder präziseren Abgrenzungen ergeben sich in der Praxis erhebliche Probleme. Das Problem der Abgrenzung zwischen selbstständigen und abhängigen Tätigkeiten würde sich aber dann deutlich entschärfen, wenn die Statusunterschiede weitgehend beseitigt würden. Dies betrifft die Entlohnung einerseits und die soziale Absicherung andererseits.

Tarifverträge über die Entlohnung sind bei Selbstständigen per se nicht möglich, allerdings könnte man sich durchaus die Etablierung von Mindestpreisen vorstellen, wie dies jüngst bereits in die Diskussion eingebracht worden ist. Dies setzt jedoch voraus, dass sich die bislang nicht organisierten Anbieter von Dienstleistungen als Gruppe organisieren, was wiederum auch im Interesse der etablierten Gewerkschaften liegen dürfte.

Neue Modelle der sozialen Absicherung

Daneben bestehen Wettbewerbsvorteile der Selbstständigkeit, da sie nicht in die Sozialversicherung einbezogen werden. Um die Absicherung der Selbstständigen zu verbessern und die Kostenunterschiede zwischen selbstständigen und abhängigen Tätigkeiten zu vermindern, bietet sich ein genereller Einzug der Selbstständigen in die Sozialversicherung an – gegebenenfalls mit einer Möglichkeit zum Ausstieg („opting out“), wenn eine ausreichende private Absicherung oder eine Absicherung etwa über Berufsverbände oder über die Vermittlungsplattformen selbst vorliegt.

Analog zu den Arbeitgeberbeiträgen bei den abhängig Beschäftigten wäre zu überlegen, ob die Auftraggeber von Selbstständigen oder die Plattformbetreiber selbst zu Beiträgen für die Dienstleister verpflichtet werden. Dies hätte dann auch Konsequenzen für die Preiskalkulation.

+++

Aktualisierte Fassung eines Beitrags für das Progressive Zentrum.
Der Autor Werner Eichhorst ist am IZA als Direktor Arbeitsmarktpolitik Europa tätig.

Filed Under: Opinion

„Weg vom Kuchendenken, hin zur präventiven Arbeitsmarktpolitik”

November 30, 2015 by admin

Alexander Spermann

„Die Arbeitsmarktpolitik hat immer noch nicht von der „Kuchentheorie“ des Arbeitsmarktes Abschied genommen“, sagte Arbeitsmarktpolitikdirektor Alexander Spermann (IZA) im Rahmen der IZA-Konferenz „Welche Arbeitsmarktpolitik braucht Deutschland?“ in Berlin.

Aus dieser Logik heraus sind Ältere in den Vorruhestand (sie nehmen den Jungen die Arbeitsplätze weg) und Frauen an den Herd geschickt worden (sie nehmen Männern die Jobs weg). Migranten sollten vor der Tür bleiben (sie nehmen Inländern die Stellen weg). Die Rente mit 63, das Betreuungsgeld und die Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern seien Ausdruck dieses Kuchendenkens, so Spermann.

Der Kuchen kann größer werden

Dabei hat sich in den letzten 15 Jahren empirisch gezeigt, dass sowohl die Beschäftigung zunehmen als auch die Arbeitslosigkeit abnehmen kann, zumindest in Deutschland: Die Beschäftigungsquoten von älteren Erwerbstätigen und von Frauen sind gestiegen – und es ist im OECD-Vergleich noch Luft nach oben. Im letzten Jahr erreichte auch die Nettozuwanderung einen Rekordwert. Anders formuliert: Der Kuchen kann größer werden, betonte Spermann.

Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro je Stunde kann jedoch die Beschäftigungschancen von gering Qualifizierten zerstören – wenn nicht heute, dann morgen. Die Politik hat auf diese Sorgen von Arbeitsmarktökonomen reagiert: Ausnahmen für Praktika, eine zweijährige Übergangsphase und die gesetzliche Verpflichtung zur Evaluation sind in das Gesetz aufgenommen worden. „Das Mahnen der Ökonomen hatte durchaus Konsequenzen bei der Ausgestaltung des Mindestlohngesetzes“, meinte Spermann.

Flüchtlinge integrieren ohne Ausnahmen vom Mindestlohn

Aber es gibt auch Lichtblicke: Vor einem Jahr wurde das Arbeitsverbot für Asylbewerber von neun auf drei Monate verkürzt – und damit entstand überhaupt erst die Voraussetzung, um über die schnelle Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt nachzudenken.

Eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für Flüchtlinge sei jedoch nicht zielführend. Zum einen wird die bestehende Ausnahme für Langzeitarbeitslose derzeit kaum genutzt, vermutlich, weil Unternehmen nicht als unfaire Arbeitgeber wahrgenommen werden wollen. Zum anderen existieren bereits Ausnahmen vom Mindestlohn für Orientierungspraktika bis zu drei Monaten und Langzeitpraktika bis zu einem Jahr im Rahmen der Einstiegsqualifizierung, wie Spermann gegenüber dem SPIEGEL (Ausgabe Nr. 49/2015, 28.11.2015) betonte. Zum dritten können Unternehmen zeitlich befristete Eingliederungszuschüsse bei der Einstellung von Flüchtlingen mit Vermittlungshemmnissen beantragen, um Produktivitätsnachteile auszugleichen.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Die passive Arbeitsmarktpolitik hilft erst, wenn der Schaden bereits eingetreten ist: Arbeitslosengeld gibt es bei Arbeitslosigkeit, Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV) gibt es bei Langzeitarbeitslosigkeit bzw. bei Bedürftigkeit. Die aktive Arbeitsmarktpolitik setzt in der Regel erst ein, wenn Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und/oder III besteht. Präventionselemente wie die Weiterbildung von Erwerbstätigen stehen zwar teilweise zur Verfügung, doch sind sie die berühmten Tropfen auf den heißen Stein

Arbeitsmarktpolitik reagiert in der Regel zu spät. Präventive Arbeitsmarktpolitik setzt früher an und ist eng mit Bildungspolitik verknüpft. Präventive Arbeitsmarktpolitik ist keine Privatsache, aber auch nicht ausschließliche Sache des Staates. Auch die Tarifparteien und die Zivilgesellschaft müssen mit ins Boot.

Lebenslanges Lernen beginnt mit der Geburt

Als Kernelement einer präventiven Arbeitsmarktpolitik schlug Spermann ein Weiterbildungsgeld vor (siehe auch Süddeutsche Zeitung, 26.11.2015). Es soll für alle Neugeborenen zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt werden, 10 Euro je Monat betragen und mit einer jährlichen Nachweispflicht bei der Steuererklärung bzw. beim Leistungsbezug verbunden sein. Die fiskalischen Kosten 2016 würden unter 50 Millionen Euro liegen.

Mit dem Weiterbildungsgeld ist die Botschaft verbunden: „Lifelong learning“ beginnt mit der Geburt. Die Mittel dürfen frei für Bildung/Weiterbildung verwendet werden (z.B. Kinderbücher). Bei Nichtverwendung reduziert sich die Kindergeldauszahlung im Folgejahr um 10 Euro je Monat. „Das Weiterbildungsgeld ist kein Allheilmittel, sondern ein klares Signal für die Notwendigkeit, ein Leben lang zu lernen“, meinte Spermann.

Filed Under: Opinion

Flüchtlinge zügig in den Arbeitsmarkt integrieren, aber nicht auf Kosten von Langzeitarbeitslosen

November 20, 2015 by admin

Die Integration von Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt erfordert massive Investitionen insbesondere im Bildungsbereich. Zugleich bietet die aktuelle Krise die Chance, überholte Arbeitsmarktregeln zu reformieren. Wenn Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft an einem Strang ziehen, können davon nicht nur Flüchtlinge, sondern auch Langzeitarbeitslose und junge Menschen ohne Berufsausbildung profitieren, meint Alexander Spermann.

Der Arbeitsmarktpolitik-Direktor am IZA wies im Rahmen einer Infoveranstaltung der IHK Dortmund darauf hin, dass frühere Generationen von Einwanderern und Flüchtlingen in der Bundesrepublik bereits diverse fehlgeleitete Maßnahmen – vom fünfjährigen Arbeitsverbot bis hin zur Unterbringung in Sammellagern – erlebt hätten.

„In Deutschland kommen wir aus einer Welt der bewussten Ausgrenzung von Flüchtlingen vom Arbeitsmarkt“, machte Spermann deutlich. Erst seit einem Jahr könne rein rechtlich über eine schnelle Arbeitsmarktintegration nachgedacht werden, nachdem das Arbeitsverbot von neun auf drei Monate verkürzt wurde. Nun sei es an der Zeit, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen: „Schnelle Arbeitsmarktintegration ist das Gebot der Stunde und erfordert Milliardeninvestitionen.“

Frühes Profiling, Sprachkurse und Online-Lernen

Um den Arbeitsmarktzugang für Flüchtlingen zu erleichtern, sollten die drei Monate des Arbeitsverbots mit schnellem Profiling und Kompetenzdokumentation der Flüchtlinge sowie mit Präsenzsprachkursen und Online-Lernen effektiv genutzt werden. Als wichtigen ersten Schritt für die Arbeitsmarktintegration finanziert die Bundesagentur für Arbeit noch in diesem Jahr Präsenzsprachkurse für 100.000 Flüchtlinge.

Für Spermann steht außer Frage, dass massiv in die Aus- und Weiterbildung der Flüchtlinge investiert werden müsse, zumal nur ein Bruchteil von ihnen hinreichend qualifiziert sei, um dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung zu stehen. Spermann: „Der deutsch sprechende syrische Arzt, der auf dem Land sofort als Hausarzt einsetzbar ist, wird eine Ausnahme sein.“

Langzeitarbeitslose nicht vernachlässigen

Im Zuge dieser notwendigen Investitionen müssten aber auch die rund eine Million Langzeitarbeitslosen und die etwa 1,5 Millionen jungen Menschen ohne Berufsausbildung mitgenommen werden. Solange die Flüchtlingskrise Chefsache in der Politik und Topthema in den Medien sei, müsse dieses „Window of Opportunity“ genutzt werden, um anachronistische Arbeitsmarktregeln zu reformieren. Als Beispiel nannte Spermann die Abschaffung des Verbots der Beschäftigung von gering qualifizierten Asylbewerbern in der Zeitarbeit in den ersten 15 Monaten.

Damit die Integration der Flüchtlinge gelinge, sei aber die gesamte Gesellschaft gefragt. Mut mache hier die deutsche Willkommenskultur, die insbesondere wegen des Engagements von Ehrenamtlichen international als vorbildlich gilt. „Nun muss sich aus dieser Willkommenskultur aber eine Integrationskultur entwickeln, und hier dürfen Politik und Wirtschaft die Zivilgesellschaft nicht im Stich lassen.“

In die Fachkräfte von übermorgen investieren

Um die Fachkräfte von übermorgen zu fördern und gleichzeitig dem demografischen Wandel zu begegnen, müssten sowohl die Unternehmen als auch der Staat gezielt in die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Langzeitarbeitslosen und Menschen ohne Ausbildung investieren. Die Politik müsse auch bereit sein, dafür viel Geld in die Hand zu nehmen. Denn wenn die Arbeitsmarktintegration scheitert, würde dies nicht nur gesellschaftspolitisch gefährlich, sondern auch fiskalisch teuer, warnte Spermann.

Lesen Sie auch das Interview mit Alexander Spermann im IHK-Magazin Ruhr Wirtschaft:
– „Hilfe ist ein längerer Prozess!“

Filed Under: Opinion

Flüchtlinge in Deutschland: Realismus statt Illusionen

September 16, 2015 by admin

Die große Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern, die aktuell nach Deutschland einreisen, stellt eine erhebliche organisatorische, aber auch gesellschaftspolitische Herausforderung dar. Es ist notwendig, eine sachgerechte Debatte um die bestmögliche Integration der Flüchtlinge in unsere Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt zu führen. Die Integration der neuen Flüchtlinge sollte dabei nicht als „Belastung“, sondern als Zukunftsinvestition verstanden und kommuniziert werden.

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Filed Under: Opinion, Research

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – wie sieht die Situation in Europa aus?

June 26, 2015 by admin

Maßnahmen gegen die Langzeitarbeitslosigkeit stehen in diesem Jahr auf der Agenda der EU, aber auch in Deutschland rückt das Thema zunehmend ins Zentrum der arbeitsmarktpolitischen Diskussion. Was können wir in diesem Zusammenhang aus dem Ländervergleich lernen, und welche Rolle kann die EU selbst dabei spielen? Diesen Fragen geht eine aktuelle IZA-Studie von Werner Eichhorst, Franziska Neder, Verena Tobsch und Florian Wozny nach.

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Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland: Aktuelle Wasserstandsmeldung

March 24, 2015 by admin

Alexander Spermann

Seit 1. Januar 2015 gibt es ihn – den gesetzlichen Mindestlohn für knapp vier Millionen Menschen in Deutschland. Aus Sorge vor negativen Beschäftigungseffekten wurde eine zweijährige Übergangsperiode für Branchen mit gültigem Tarifvertrag, der allgemeinverbindlich erklärt werden kann, zugelassen. So dürfen zum Beispiel die Löhne im Friseurhandwerk und in der Fleischindustrie weiterhin unter 8,50 € liegen. Dagegen konnten sich die Tarifparteien im Hotel- und Gaststättengewerbe nicht auf einen Tarifvertrag einigen, so dass der Mindestlohn dort bereits seit knapp drei Monaten greift.

Auch Ausnahmen für Jugendliche unter 18 Jahren, Langzeitarbeitslose (für sechs Monate), Pflicht-Praktikanten, Zeitungszusteller und Saisonarbeiter wurden in das Mindestlohngesetz eingebaut. In den letzten Monaten kamen Ausnahmen für LKW-Transitfahrten und Amateursportler hinzu.

Die konstituierende Sitzung der aus sieben Mitgliedern bestehenden Mindestlohnkommission unter Vorsitz des ehemaligen Hamburger Bürgermeisters Henning Voscherau hat stattgefunden. Zwei Ökonomen sind beratend tätig. Die Geschäfts- und Informationsstelle der Mindestlohnkommission wurde bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angesiedelt und sucht jetzt Fachpersonal für ihren Dienstsitz in Berlin.

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Filed Under: Opinion, Research

Do we have to be afraid of the future world of work?

January 9, 2015 by admin

Filed Under: Opinion Tagged With: automation, education, experience, fixed-term contracts, freelance, full-time employment, future of paid employment, globalization, growing pressure, labor market participation, mobilizing, new technologies, offshoring, outsourcing, part-time work, performance-oriented, public policies, qualification, skill demand, temporary agency work, training, uncertainty

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