Die betriebliche Interessenvertretung ist ein wichtiger Pfeiler des Erfolgsmodells der deutschen Sozialpartnerschaft. So zeigen Forschungserkenntnisse, dass in Unternehmen mit Betriebsrat nicht nur höhere und weniger ungleich verteilte Löhne gezahlt werden, sondern im Vergleich zu Unternehmen ohne Betriebsrat auch produktiver gearbeitet wird.
Trotz dieser Vorteile ist die Reichweite der Mitbestimmung in deutschen Unternehmen rückläufig: Im Jahr 2021 hatten lediglich 8 Prozent der Betriebe in Deutschland einen Betriebsrat, was einem Anteil von 38 Prozent der Beschäftigten entspricht.
Besonders deutlich wird dieser Rückgang bei jungen Unternehmen. Allerdings fehlte es bislang an empirischen Daten zur Verbreitung von Betriebsräten in Start-ups. Um diese Datenlücke zu füllen, untersuchte ein Forschungsteam von IZA und ZEW für einen aktuellen Forschungsbericht im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums die Existenz von Betriebsräten in Unternehmen, die maximal sieben Jahre alt sind.
Für die Studie wurde eine Frage zu Betriebsräten in das IAB/ZEW-Gründungspanel integriert. Diese etablierte Befragung ist für neu gegründete Unternehmen in Deutschland repräsentativ und ermöglicht daher aussagekräftige Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeichnen ein ernüchterndes Bild: Die Verbreitung von Betriebsräten in deutschen Start-ups ist so gering, dass sie sich sogar nahe an der Messbarkeitsschwelle bewegt. In der Befragungswelle 2023 gaben lediglich 0,15 Prozent der 3.900 befragten Start-ups mit Beschäftigten an, einen Betriebsrat zu haben. Bezogen auf die grundsätzlich betriebsratsfähigen Unternehmen (mit mindestens fünf Beschäftigten; insgesamt 1.460 Start-ups) liegt die Quote bei 0,41 Prozent.
Aufgrund der geringen Zahl an Start-ups mit Betriebsrat lässt sich wenig über deren Charakteristika aussagen. Die Analyse ausgewählter Merkmale deutet jedoch darauf hin, dass die betreffenden sechs Unternehmen eher nicht der technologieorientierten Gründerszene zuzuordnen sind.