Nicht ohne Grund ist der Ausbau der öffentlichen Kindertagesstätten ein zentrales Projekt der Bundesregierung. Einerseits fördert eine frühzeitige Förderung sozial benachteiligter Kinder die spätere Chancengleichheit, andererseits reduziert eine geeignete Kinderbetreuung die Arbeitsmarktnachteile von Müttern.
Doch gerade in den Großstädten mangelt es nach wie vor an Kita-Plätzen, was für Eltern und Betreuungspersonal gleichermaßen frustrierend ist. Hinzu kommt eine ineffiziente Vergabepraxis mit hohem Verwaltungsaufwand. Dieser Problematik widmet sich ein aktuelles IZA-Diskussionspapier von Sissa Carlsson und Stephan Thomsen.
Die bislang gängige Methode der dezentralen Vergabe bedeutet, dass sich Eltern, die zwingend auf einen Betreuungsplatz angewiesen sind, zum Teil bei Dutzenden von Institutionen gleichzeitig bewerben. Die Kitas wiederum müssen aus einer Flut von Bewerbungen mit erheblichem Aufwand die Kandidaten aussuchen, die ihren Auswahlkriterien entsprechen. Ein Informationsaustausch zwischen den Einrichtungen findet in der Regel nicht statt. Das führt dazu, dass manche Eltern mehrere Betreuungsangebote erhalten, während andere ganz leer ausgehen.
Zur Lösung dieses Verteilungsproblems schlagen Carlsson und Thomsen eine zentrale Vergabestelle vor. Dieses „Clearinghouse“ bringt die Aufnahmekriterien der Kinderbetreuungseinrichtungen mit den „Wunschlisten“ der Eltern systematisch zusammen. In einer ersten Runde wird jeweils die „erste Wahl“ der Familien mit den Kriterien der Kitas zusammengebracht. Aus dieser Liste können sich nun die Kitas die geeigneten Kandidaten aussuchen. Die Kinder, die in der ersten Runde nicht ausgewählt wurden, werden nun mit ihrer zweiten Wahl zusammengebracht – und so weiter. In diesem zeitversetzen Prozess werden zweite, dritte und weitere Präferenzen mit später eingegangenen ersten Präferenzen gemischt. So wissen die Kindertagesstätten nicht, ob sie die erste, zweite oder fünfte Wahl der Bewerber waren.
Die Simulationen der Autoren belegen, dass ein solcher zentraler Mechanismus zu einem „passgenaueren“ Ergebnis führen würde: Alle Familien, die einen der begrenzten Plätze bekamen, wurden ihrer ersten oder zweiten Wahl zugewiesen. Im dezentralen System hätten dagegen mehrere Familien ihre letzte Präferenz erhalten. Darüber hinaus verläuft der zentrale Vergabeprozess wesentlich schneller und effizienter, da alle relevanten Informationen von Anfang an in einer Stelle zusammenfließen.
Angesichts der potenziellen Wohlfahrtsgewinne eines schnelleren Wiedereinstiegs von Müttern in den Arbeitsmarkt sowie der hohen Kosten, die mit der Unsicherheit des „ob“ und „wann“ der Kinderbetreuung verbunden sind, scheint ein zentraler Vergabemechanismus wie von Carlsson und Thomsen vorgeschlagen sinnvoll – auch wenn sich der Mangel an Betreuungsangeboten damit nicht beheben lässt.