Die Integration von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt fällt vielen europäischen Ländern schwer: Meist sind die Neuankömmlinge mit höherer Wahrscheinlichkeit arbeitslos und verdienen weniger als die einheimische Bevölkerung. Ein aktueller Beitrag von Christina Gathmann für IZA World of Labor zeigt, dass die Integrationspolitik dem erfolgreich entgegenwirken kann. Zahlreichen Studien zufolge gibt es einen klaren Zusammenhang zwischen der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts und verbesserten Arbeitsmarktaussichten von Zuwanderern.
In Staaten, die wie Deutschland zuletzt ihre Einbürgerungsbestimmungen liberalisiert haben, führt eine bereits nach kürzerer Aufenthaltsdauer ermöglichte Einbürgerung zu größeren Lohnsteigerungen und stabileren Beschäftigungsverhältnissen. Gleichzeitig verbessert sie auch die Aufstiegschancen von Zuwanderern in besser bezahlte Berufe und Branchen. Besonders stark wächst der Lohn bei Zuwanderern aus ärmeren Ländern. Ihre wirtschaftliche Situation unterscheidet sich im Laufe der Zeit nicht mehr von Zuwanderern aus entwickelteren Ländern. In Deutschland profitieren Frauen – ohne Einbürgerung auf dem Arbeitsmarkt oft besonders benachteiligt – und neue Zuwanderer eher auch ökonomisch von ihrer Einbürgerung als Männer und schon lange hier lebende Migranten.
Doch nicht nur für Zuwanderer haben Einbürgerung und Integration in den Arbeitsmarkt Vorteile: Sie kommen auch den Aufnahmeländern in Form von steuerlichen Mehreinnahmen und verringerten Sozialausgaben unmittelbar zugute und führen so insgesamt zu einem größeren gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Generell kann die Modernisierung von Einbürgerungsbestimmungen ein wichtiges politisches Instrument bilden, um die ökonomische Integration von Zuwanderern systematisch zu verbessern. Dies gilt selbst unter Berücksichtigung der Rolle von Selektionseffekten, die sich dadurch ergeben können, dass ohnehin besser integrierte Migranten häufig eine höhere Einbürgerungsbereitschaft mitbringen, also nicht erst durch den neuen Pass auf den Erfolgsweg geführt werden. Allerdings scheint die Einbürgerung in Deutschland, anders als etwa in Frankreich, keine Wirkung auf die Erwerbsbeteiligung zu haben.
Siehe auch: Berichterstattung in DIE WELT (12.02.2015).
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