In US-Franchiseunternehmen war es lange Zeit gängige Praxis, durch vertragliche Abwerbeverbote die Einstellung von Beschäftigten aus anderen Filialen derselben Kette zu untersagen. Dadurch sollte ein Lohnwettbewerb zwischen den Franchisenehmern verhindert werden.
Zwar sind diese sogenannten „no poaching-clauses“ von US-Gerichten bislang noch nicht für illegal erklärt worden. Doch verpflichteten sich auf Druck der Generalstaatsanwaltschaft im Bundesstaat Washington zwischen Mitte 2018 und Anfang 2020 insgesamt 239 Unternehmen, in künftigen Franchise-Verträgen bundesweit auf solche Klauseln zu verzichten. Neben mehreren großen Fastfood-Ketten sind diverse Branchen von der Steuerberatung über Kosmetikketten bis zu Reiseunternehmen vertreten.
Ein Forscherteam um IZA-Netzwerkmitglied Matthew Gibson hat nun anhand von umfangreichen Daten aus Stellenausschreibungen sowie Gehaltsangaben von Arbeitnehmern nachgewiesen, dass die Beschäftigten der betreffenden Unternehmen vom verstärkten Wettbewerb profitierten: Im Vergleich zu ähnlichen Unternehmen, die keine Unterlassungserklärung unterschrieben hatten, betrug das erzielte Lohnplus im Durchschnitt vier bis 6,6 Prozent.
Die folgenden Abbildungen veranschaulichen diesen Effekt (Details siehe S. 34 der Studie):
Die Studie widerlegt somit die in der Forschung verbreitete Annahme, dass im Niedriglohnsektor nahezu perfekter Wettbewerb herrsche. Zudem zeigt die Analyse, dass auch Unternehmen, die nicht unmittelbar von den Regelungen betroffen waren, ihre Löhne anhoben, wenn sie um die gleichen Arbeitskräfte konkurrierten. Die Autoren schließen daraus, dass eine konsequente Stärkung des Wettbewerbs um Arbeitskräfte den Beschäftigten insgesamt zugutekommt.